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Pensionsordnung
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Tierpension Gammelin

Pensionsordnung / Vertragsbedingungen

 

1.   Voraussetzungen

 

1.1   Es werden nur gesunde und sozialisierte Tiere aufgenommen.

1.2   Bei Zugang des Tieres ist der gültige Impfpass zu hinterlegen.

1.3   Der Besitzer erklärt, dass das Tier gesund und frei von Ungeziefer ist. Im Gegenzug verpflichtet sich der Pensionsbetreiber, das Tier gesund und ungezieferfrei zurückzugeben.

1.4   Im Bedarfsfall darf das Tier unsererseits, im Notfall auch durch einen Tierarzt behandelt werden. Die Kosten gehen zu Lasten des Besitzers.

1.5   Bei Hunden ist eine Haftpflichtversicherung erforderlich.

 

2. Kosten

 

2.1   Die Kosten für die Betreuung eines Tieres sind vorzugsweise bei Abgabe (Zugang) zu bezahlen. Sie werden individuell in Absprache mit den Besitzern innerhalb der Kostenrahmen ermittelt und beinhalten eine Grundversorgung mit Trockenfutter.

2.2   Kosten für Hunde - siehe unter "Unser Angebot"

2.3   Kosten für Katzen  - siehe unter "Unser Angebot"

2.4   Sind Besonderheiten in der Betreuung zu beachten, die einen Mehraufwand zur normalen Betreuung erfordern, sind die Kosten auch außerhalb der Kostenrahmen zu ermitteln.

 

3. Sonstiges

 

3.1   Die Betreuung eines Tieres insbesondere zu Ferienzeiten sollte rechtzeitig vorher angemeldet werden. Eine kurzfristige Aufnahme von Tieren ist nach Absprache und bei freien Plätzen aber jederzeit möglich.

3.2   Der Besitzer kann selbstverständlich auch von seiner Buchung zurücktreten.

3.3   Es wird lediglich um eine rechtzeitige Absage gebeten um evtl. anderen Tierhaltern eine Buchung zu ermöglichen

3.4   Der Besitzer erklärt sich bereit, sein Tier pünktlich zum vereinbarten Termin abzuholen, ansonsten wird jeder weitere Tag entsprechend der Kostenvereinbarung verrechnet. Ein Tier darf maximal 3 Monate betreut werden.

3.5   Bei Neukunden kann der gültige Personalausweis zur Ansicht verlangt werden.

3.6   Für mitgebrachte Decken, Körbchen, Spielzeuge etc. kann keine Haftung übernommen werden.

3.7   Läufige Hündinnen, rollige Katzen und unkastrierte Kater können nicht aufgenommen werden.

3.8   Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung, die jedoch nicht für den Tod oder das Verschwinden des Tieres aufkommt

 

Tierpension Gammelin

 Astrid Müller-Schilling

 

 

 

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Stand: 31. Dezember 2012